- 8. Mai: „Aufzüge mit Fahrzeugen“ sind wieder möglich. Das gilt für Veranstaltungen mit Autos, Motorrädern und Fahrrädern mit bis zu 50 Teilnehmern.
- 9. Mai: Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Ab sofort dürfen sich Angehörige zweier Haushalte treffen - wenn 1,5 Meter Mindestabstand gewahrt werden. Das gilt im öffentlichen Raum ebenso wie in Gaststätten, Wohnungen oder im Kleingarten. Körpernahe Dienstleistungen wie in Sonnen- oder Kosmetik-Studios sind wieder erlaubt.
- 11. Mai: Jugendeinrichtungen und Familienzentren dürfen mit Einschränkungen wieder öffnen. Schüler der Klassenstufen 1, 5 und 7 sollen schrittweise wieder in der Schule unterrichtet werden. Der Forschungsbetrieb an Hochschulen kann unter Auflagen wieder starten und bestimmte Arbeiten in der Verwaltung dort können wieder zugelassen werden. Die Lehre allerdings noch nicht.
- 14. Mai: Alle Kinder im letzten Kita-Jahr und deren Geschwister haben einen Anspruch auf Notbetreuung.
- 15. Mai: Restaurants und Gaststätten dürfen wieder öffnen, allerdings nur bis 22 Uhr. Dabei müssen Gäste und Bedienung Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Vereinssportler können zumindest in kleinen Gruppen wieder trainieren.
- 18. Mai: Versammlungen in geschlossenen Räumen sind mit bis 50 Teilnehmern wieder erlaubt. Die Beschäftigung und Betreuung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ist in eingeschränkter Form wieder gestattet.
- 25. Mai: Hotels dürfen wieder Privatgäste und Touristen begrüßen. Manches geht aber noch nicht gleich wieder: Essen am Buffet etwa bleibt vorerst tabu. Auch die Frei- und Strandbäder können endlich in die Saison starten. Versammlungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 100 statt 50 Personen möglich. Das gilt auch für Stadtrundfahrten und –führungen im Freien.
- 29. Mai: Bis spätestens zu diesem Datum sollen alle Schüler wieder in den Schulen unterrichtet werden, allerdings mit verringerter Stundenzahl.
Das sind die Lockerungen nach Bereichen:
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) betonte am Mittwoch, trotz der Ankündigungen sei man mit Blick auf die Corona-Pandemie nicht über den Berg. „Gerade jetzt ist unsere Disziplin wichtig, damit die Lockerungen nicht zu noch mehr Infektionen führen“, sagte er. Das hat der Senat beschlossen:
Versammlungs- und Kontakt-Richtlinien:
Ab 18. Mai sind Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis 50 Teilnehmern wieder erlaubt. Ab 25. Mai dürfen an Versammlungen unter freiem Himmel bis zu 100 statt bisher 50 Personen teilnehmen. Dabei gilt weiter ein Mindestabstand von 1,5 Metern. „Aufzüge mit Fahrzeugen“ sollen laut Innensenator Geisel zufolge bereits ab Freitag (8. Mai) wieder möglich sein. Das gelte für Veranstaltungen mit Autos, Motorrädern und Fahrrädern mit bis zu 50 Teilnehmern.
Außerdem dürfen die Berliner zu Hause wieder mehr Gäste empfangen. Erlaubt sind ab Samstag (9. Mai) private Zusammenkünfte von Angehörigen zweier Haushalte - wenn 1,5 Meter Mindestabstand gewahrt werden. Das gilt nicht nur im öffentlichen Raum oder in Gaststätten, sondern auch in der Wohnung oder im Kleingarten.
Gastronomie:
Analog zum Nachbarbundesland Brandenburg sollen Betriebe wie Cafés und Restaurants ab dem 15. Mai wieder öffnen. Der Neustart des gastronomischen Angebots in Berlin ist mit hohen Hygieneauflagen verbunden. Sowohl Innen- als auch Außenbereiche der Betriebe sollen zunächst lediglich bis 22 Uhr öffnen dürfen. So sei sichergestellt, dass sich die Menschen entspannt versorgen können, sagte Müller. Darüber hinaus sollen die Gastronomen dafür sorgen, dass geltende Abstandsregeln eingehalten werden können. So müssen die Tische in Restaurants oder Cafés mindestens 1,50 Meter voneinander entfernt stehen. An einem Tisch sollen entsprechend der neuen Kontaktbeschränkungen, auf die sich Bund und Länder verständigt haben, aber Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten sitzen dürfen.
Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) sagte, die Gastronomie sei eine Branche, die von Begegnungen lebe. Der Gesundheitsschutz müsse aber weiterhin oberste Priorität haben. Details zu den Auflagen für die gastronomischen Betriebe will der Senat in einer Sondersitzung an diesem Donnerstag erarbeiten. Bereits klar ist, dass ausschließlich die Bedienung am Tisch erlaubt sein soll. Für das Personal soll keine Pflicht bestehen, eine Maske zu tragen. Der Senat werde aber eine Empfehlung zum Tragen eines Mundschutzes für die Mitarbeiter aussprechen, hieß es.
Sport:
Gute Nachricht für die Sportvereine in der Hauptstadt: Ab 15. Mai ist in Berlin wieder Gemeinschaftssport möglich – allerdings zunächst begrenzt auf acht Personen einschließlich Trainer. „Der Sport darf zunächst nur im Freien stattfinden, erst in der nächsten Phase, Ende Mai oder Anfang Juni, können wir auch über die Öffnung der Sporthallen nachdenken“, sagte Sportsenator Andreas Geisel (SPD).
Strand- und Freibäder können unter Vorlage eines Nutzungs- und Hygienekonzepts ab 25. Mai wieder öffnen. Und auch der Wettkampfbetrieb in den sogenannten kontaktlosen Sportarten wie Leichtathletik oder Tennis kann ab dem 25. Mai wieder stattfinden.
Enttäuschung allerdings für Berlins Fitnessstudios: Diese dürfen nach den Beschlüssen, auf die sich Bund und Länder am Mittwoch geeinigt hatten, zwar wieder öffnen - wann und wie ist Sache der Bundesländer. Aber in Berlin sollen sie vorerst geschlossen bleiben, teilte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) mit. „Das wird erst in einer der nächsten Phasen der schrittweisen Lockerung geschehen“, sagte die Senatorin am Donnerstagabend.
Zudem folgt der Senat mit der Zulassung von „Geisterspielen“ dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten, den Spielbetrieb in der Fußball-Bundesliga wieder aufzunehmen. „Hertha BSC und der 1. FC Union sind nun gefordert, die medizinischen und organisatorischen Vorgaben diszipliniert umzusetzen“, sagte Sportsenator Geisel.
Tourismus:
Auch das touristische Angebot soll nach und nach hochgefahren werden. Hotels und andere Herbergen sollen ab 25. Mai wieder öffnen dürfen. Auch hier gelten die Abstands- und Hygieneregeln. Müller sagte, er gehe davon aus, dass vor allem der Inlandstourismus in diesem Jahr eine besondere Bedeutung spielen wird.
Stadtrundfahrten und -führungen im Freien dürfen ebenfalls ab 25. Mai unter Einhaltung von Mindestabstand und Hygieneregeln wieder angeboten werden.
Einzelhandel und Dienstleistungen:
Für Geschäfte gelten ab dem 9. Mai keine Einschränkungen mehr. Auch die Vorgabe, dass Läden mit mehr als 800 Quadratmeter Fläche noch geschlossen bleiben müssen, wurde vom Senat gestrichen. Allerdings gelten weiterhin Regeln für Abstand und Hygiene sowie die Vorgabe einer Maximalzahl von einem Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Nach den Friseuren in dieser Woche dürfen auch Sonnenstudios und Solarien ab dem 9. Mai 2020 wieder öffnen, ebenso dürfen körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe ihre Arbeit wieder aufnehmen..
Fahrschulen:
Unterricht am Steuer soll jetzt wieder möglich sein - mit Masken. Die Frage sei länger diskutiert worden, sagte Pop. „Zum Schluss hat man sich darauf verständigt, dass mit den entsprechenden Schutzvorrichtungen und Masken alle Varianten der Fahrschule jetzt auch wieder möglich sind.“ Das gelte also für Pkw, Motorräder und andere Fahrzeuge. Ab wann genau der Unterricht wieder erlaubt ist, sagte die Senatorin nicht.
Kitas:
Die Kita-Notbetreuung soll bis zum Sommer schrittweise auf alle Jungen und Mädchen ausgeweitet werden. Ab 14. Mai kommen zunächst alle Kinder wieder in die Kita, die im August eingeschult werden, sowie deren Geschwister, wie Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) mitteilte. Danach sollen in mehreren Phasen weitere Kinder folgen. Die Termine dafür stehen aber noch nicht fest. Sie hängen zudem davon ab, wie sich die Infektionszahlen in Berlin entwickeln. Für die ausgeweitete Notbetreuung sind kleineren Gruppen als gewohnt vorgesehen. Die Kinder werden dabei zeitversetzt und maximal halbtags betreut. Die Gruppengröße hängt unter anderem vom Raumangebot und den personellen Möglichkeiten der Kita ab. „Bis zum Sommer soll jedes Kind wieder ein Betreuungsangebot erhalten“, versicherte Scheeres.
Schulen:
Die Schulen der Hauptstadt bestimmen relativ eigenverantwortlich den Fahrplan zur Rückkehr ihrer Schüler. Für kommenden Montag, den 11. Mai, wird lediglich festgesetzt, dass die erste und die fünfte Klasse in Grund- und Gemeinschaftsschulen zurückkehren und die siebte Klassen in den anderen weiterführenden Schultypen. Über die „Präsenzunterrichtszeiten“ der restlichen Jahrgänge entscheiden die Schulkollegien selbst. Ziel sei aber, dass alle Kinder spätestens bis zum 29. Mai ab und zu „mit reduzierter Stundentafel“ in der Schule sitzen. „Wir öffnen die Schulen wieder behutsam“, sagte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD). Wichtig sei immer, dass Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Schüler mit „besonderem Unterstützungsbedarf“, die zu Hause durch digitales Lernen nur schwer erreichbar sind, erhalten unabhängig von ihrer Jahrgangsstufe ab Montag Unterricht vor Ort. Wer zu dieser Gruppe gehört, entscheidet die jeweilige Schule.
Hochschulen:
In Berliner Hochschulen kann ab nächster Woche nach Beschluss des Senats wieder etwas Leben einkehren. Der Forschungsbetrieb auf dem Campus könne unter Auflagen wieder geöffnet und bestimmte Arbeiten in der Verwaltung könnten wieder zugelassen werden, teilte die Senatskanzlei am Donnerstagabend mit. Am Corona-Alltag von Studierenden ändert sich demnach nichts: „Für die Präsenzlehre und für den Publikumsverkehr bleiben die Hochschulen allerdings weiterhin geschlossen, Lehrveranstaltungen finden digital statt“, hieß es.
Voraussetzungen für die Lockerungen ist, dass die Hochschulen Hygienevorkehrungen treffen und zum Beispiel sicherstellen, dass Menschenansammlungen vermieden werden. Die Hochschulen waren im März in den sogenannten Präsenznotbetrieb gegangen. Ab Montag (11. Mai) gilt „beschränkter Betrieb“.